Was ist Reiki ?

Reiki ist eine japanische Form des Handauflegens,
geistiges Heilen in japanischer Tradition.
Reiki ist ein spiritueller Weg zu sich selbst.
Reiki gibt es seit vielen tausend Jahren -
es ist unter vielen anderen Namen in den verschiedensten Kulturen
als Lebensenergie bekannt.
In Japan und China wird die Energie Chi oder Ki genannt,
in Indien Prana, in Hawaii Mana, im lateinischen Spiritus
(Atem, Geist) und in Griechenland Pneuma.

Reiki (sprich: Ree-Kii) ist eine sehr alte Heilmethode,
die Anfang des 20. Jahrhunderts von dem Japaner
Dr. Mikao Usui wieder entdeckt wurde.

Reiki wird in Graden gelehrt:
mit dem ersten Grad lernt man sich und anderen die Hände auflegen.

Mit dem zweiten Grad erhält man die Möglichkeit, weiteren Bereichen
des Seins wie Psyche, Geist, Seele gezielt Reiki zu geben.

Der dritte Grad A wird Reiki-Meister, der 3B Grad Reiki-Lehrer genannt.
Wer Reiki-Lehrer ist, kann andere Menschen
in den ersten, zweiten und Meister-Grad einweihen.

Wie wirkt Reiki ?

Reiki fördert den eigenen Entwicklungsprozess,
aktiviert das körpereigene Energiesystem,
lädt die eigenen "Batterien" wieder auf,
ist sehr angenehm und entspannend.

Was ist eine Klangmassage ?

Eine Klangmassage ist eine sehr wirksame Entspannungsmethode,
die eine Neubelebung und Stärkung der Selbstheilungskräfte ermöglicht.
Hierbei werden Klangschalen in unterschiedlichen Größen
auf den Körper aufgelegt und angeschlagen.

Dies Massage basiert auf jahrtausendaltem Wissen
der indischen Heilkunst. Die Verwendung mehrerer Klangschalen,
Gongs und Zymbeln bieten Ihrem Körper ein großes Spektrum an obertonreichen Klängen, die jede Körperzelle sanft harmonisieren.

Nada Brahma - Alles ist KLANG

 

Reiki-Behandlungen und Klangmassagen
ersetzen bei Erkrankungen
keine ärztliche Diagnose und Behandlung.

Hinweis
Wer unabhängig von einer Diagnose die Selbstheilkräfte des Patienten durch Handauflegen oder anderen rituellen Handlungen aktiviert, darf dies per Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.04 als "Heiler" tun.
Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist.