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Was ist
Reiki ?
Reiki ist
eine japanische Form des Handauflegens,
geistiges Heilen in japanischer Tradition.
Reiki ist ein spiritueller Weg zu sich selbst.
Reiki gibt es seit vielen tausend Jahren
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es ist unter vielen anderen Namen in den verschiedensten Kulturen
als Lebensenergie bekannt.
In Japan und China wird die Energie Chi oder Ki genannt,
in Indien Prana, in Hawaii Mana, im lateinischen Spiritus
(Atem, Geist) und in Griechenland Pneuma.
Reiki (sprich: Ree-Kii) ist Anfang
des 20. Jahrhunderts
von dem Japaner Dr. Mikao Usui wiederentdeckt worden.
Reiki wird in Graden gelehrt:
Mit dem ersten Grad lernt man sich und anderen die Hände aufzulegen.
Mit dem zweiten Grad erhält
man die Möglichkeit, weiteren Bereichen
des Seins wie Psyche, Geist, Seele gezielt Reiki zu geben.
Der dritte Grad A wird Reiki-Meister,
der 3B Grad Reiki-Lehrer genannt.
Wer Reiki-Lehrer ist, kann andere Menschen
in den ersten, zweiten und Meister-Grad einweihen.
Reiki fördert den eigenen spirituellen
Entwicklungsprozess,
aktiviert das Energiesystem, lädt die eigenen "Batterien"
wieder auf,
ist sehr angenehm und entspannend.
Was ist eine Wellnessmassage
mit Klangschalen ?
Die Arbeit
mit Klangschalen ist eine Entspannungsmethode.
Hierbei werden Klangschalen in unterschiedlichen Größen
auf den Körper aufgelegt und angeschlagen.
Die Verwendung mehrerer Klangschalen, Gongs und Zymbeln
bieten Ihnen ein großes Spektrum an obertonreichen Klängen.
Nada Brahma - Alles ist KLANG
Geistheilung,
Reiki-Stunden
und Wellnessmassagen mit Klangschalen
ersetzen bei Erkrankungen
keine ärztliche Diagnose und Behandlung.
Verstehen Sie unsere Angebote bitte
nicht als Ersatz schulmedizinischer, psychotherapeutischer
oder heilpraktischer Therapien !
Hierbei handelt es sich um Methoden
zur Entspannung.
Hinweis
Wer unabhängig von einer Diagnose die Selbstheilkräfte des Patienten
durch Handauflegen oder anderen rituellen Handlungen aktiviert, darf dies
per Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.04 als "Heiler"
tun.
Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde
eindeutig entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen und dass
zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig
ist. |